Informationen zur Ersatzverkündung ab 08. März 2021

Liebe Mitglieder! (Liebe Eltern!)

Mit dem heutigen Tag hat unsere Landesregierung erneut eine Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus verfügt und wie mit unserer Mail vom letzten Freitag angekündigt, informieren wir euch heute über das weitere Vorgehen, gültig ab 8. März bis vorerst 28. März 2021.

Und wie so oft – während des letzten Jahres- haben wir als Team des DALARNA sehr gespannt auf die neue Ersatzverkündung gewartet und sind dabei, die neuen Regelungen sofort umzusetzen – denn meistens werden diese Texte wie jetzt, am Wochenende veröffentlicht und gelten direkt ab dem kommenden Montag.

Wir möchten Sie und Euch wissen lassen, dass auch wir sehr angespannt, teils voller Unverständnis für die Vorgaben und ganz sicher erschöpft sind! Immer wieder müssen wir uns auf neue Anforderungen und Regeln einstellen und unseren gesamten Vereinsablauf entsprechend anpassen.

Wie gerne würden wir wieder zu einer angemessenen Normalität zurückkehren! Wir sind uns sehr sicher, dass wir unsere regulären Angebote mit allen geltenden Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können – ABER WIR DÜRFEN NICHT! – Und das macht uns wirklich traurig! Immer wieder erhalten wir E-Mails und telefonische Nachfragen von Euch (Mitgliedern) und wir setzen alles daran, Unklarheiten zu klären und transparent zu machen, warum uns keine anderen Optionen bleiben als die, für die wir uns immer wieder entscheiden mussten. Nicht zuletzt haben wir inzwischen zweimalig Konzepte für Ausnahmeregelungen beim zuständigen Gesundheitsamt eingereicht – erfolglos!

Über allen Überlegungen („Wer darf wann zum Reiten kommen? Warum muss allen ReiterInnen (Vereinsmitgliedern) das gleiche Angebot ausgesprochen werden? Warum dürfen Mitglieder eines Vereins nicht die Beitragszahlungen einstellen? Und und und …“) steht das Vereinsrecht und unsere Vereinssatzung und mit allen „individuellen Sonderlösungen“ gefährden wir unsere Gemeinnützigkeit oder kommen als Vorstand des Vereins ggf. sogar in die persönliche Inanspruchnahme – beides ein Szenario das für uns unvorstellbar ist!

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat in der vergangenen Woche auf die Situation der Pferdesportvereine aufmerksam gemacht und schreibt auf ihrer Website:

„In Deutschland gibt es rund 65.000 Schulpferde und -ponys in Vereinen und Betrieben. Sie bilden das Fundament des organisierten Pferdesports, sie machen Nachwuchsarbeit, Sportentwicklung und generell den Pferdesport in Deutschland möglich. Doch nach einem Jahr Corona-Pandemie liegen viele Reitschulen im Sterben. Kein Einkommen aus Reit- und Voltigierunterricht, die Kosten für die Versorgung der Schulpferde laufen weiter. Vielfach steht die Abschaffung von Schulpferden bevor oder erfolgt bereits. Um das zu verhindern sowie Politik und Öffentlichkeit auf die Notlage der Reitschulen aufmerksam zu machen, startet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Aktion #KEINSchulpferdweniger.“

Die Lage ist zunehmend ernst und laut FN fürchten derzeit ein Drittel aller Reitschulen, dass sie den Lockdown nicht überleben werden. Das ist erschreckend!!  Dank der von euch weiterhin gezahlten Beiträge schaffen wir es zumindest bisher, das Schlimmste abzuwenden. Aber auch wir sind besorgt, denn uns fehlen unverändert die Einnahmen aus den Ferienangeboten, therapeutische Angebote finden nur stark dezimiert statt, da auch deren Träger Corona-Einschränkungen unterliegen. Zudem können wir die während des letzten Jahres freigewordenen Reitplätze nicht neu besetzen, denn eventuelle Neumitglieder möchten erst aktiv werden, sofern der Betrieb wieder regelmäßig stattfinden kann.

Sie und Ihr könnt sicher sein, dass das gesamte Team des DALARNA alles daransetzt, dass wir in Kürze erleichtert auf diese Zeit zurückblicken können und feststellen, dass wir es geschafft haben!

Unser Mitarbeiter-Team verbringt seit Monaten jede freie Minute damit, die Ponies und Pferde zu versorgen und alle gewohnten Situationen weiterhin für die Pferde zu trainieren und alles zu üben, was wir für unsere Angebote brauchen. Schließlich sollen sich alle ReiterInnen auf entspannte Pferde setzen können, ohne dass Sie und Ihr als Eltern um die Sicherheit eurer Kinder oder um eure eigene Sicherheit bangen müsst! Pferde sind keine Sportgeräte, die sich nach monatelanger Pause einfach wieder einsetzen lassen.

Bei allen Entscheidungen die wir treffen, sind wir an die geltenden Ersatzverkündungen gebunden und uns bleibt kein Handlungsspielraum – ob wir das nun gut oder schlecht finden, steht völlig außer Frage!

Wir hoffen sehr, dass wir gemeinsam als VEREIN auch die nächsten Wochen meistern und sind dankbar für jedes aufmunternde Wort und jede hoffnungsspendende Mail.

Danke allen Mitgliedern, die uns in den vergangenen Monaten zur Seite standen (finanziell, mit Taten und Worten!) und uns und unseren Verein nicht als reinen Dienstleister sehen – denn das sind wir nicht!

Wir freuen uns sehr, wenn wir miteinander im Kontakt bleiben und von Euch hören!

Und nun planen wir mit der neuen Ergänzungsverordnung weiter, in der es heute heißt:

§ 11 Sport

(1) Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:

allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,

außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,

außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Die Kontaktbeschränkungen aus § 2 Absatz 4 Satz 1 finden keine Anwendung. § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung aus Satz 1 Nummer 1 für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig verteilt sind. Im Fall des Satz 1 Nummer 3 hat die Übungsleiterin oder der Übungsleiter ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.

Leider wird aber unsere Reithalle weiterhin als Innenraum gewertet und fällt damit für die Nutzung von Gruppenunterricht aus.  Zwar ist es zulässig, auch innerhalb geschlossener Räume mit einer Person pro 80m2 zu trainieren, ausdrücklich muss dieses dann aber alleine und ohne Trainer/Anleitung stattfinden und es muss eine gleichmäßige Verteilung im Raum sichergestellt sein.

Dies würde bedeuten, dass alle Reiter nur ohne Reitlehrer/Anleitung für sich selbst in einem fest gekennzeichneten Bereich reiten dürfen – mit Ponys und Pferden als Sportpartner unmöglich.

Dies ist erneut eine praxisferne Einschränkung unserer Möglichkeiten!

Als Lösung werden wir deshalb für den Reitunterricht ausschließlich unseren Außenreitplatz nutzen können.

Durch diese örtliche Einschränkung kann es bei wetterbedingter Lage (Regen, Wind/Sturm) dazu kommen, dass wir euch statt Reitunterricht ein Alternativprogramm auf unseren Außenanlagen anbieten werden, d.h. also ggf. wetterfeste Kleidung anziehen!

Außerdem führt diese örtliche Einschränkung dazu, dass wir vorerst nur in halber Gruppenstärke starten. Wir haben weiterhin die Kontakt- und Abstandsregeln, die die Grundlage für die Zulassung von Individualsport sind, durch sich zeitlich überschneidende Reitgruppen zu gewährleisten.

Trotzdem ist das im Gegensatz zur Verordnungslage von noch vor einer Woche ein riesiger Schritt in die von uns erhoffte Richtung!

Ihr bekommt also parallel zu dieser Mail erneut eine weitere Mail mit Aufteilung der Reitgruppen auf die nächsten 2 Wochen.

Wir gehen davon aus, dass sowohl der Pferdesportverband als auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) auf praxistauglichere Umsetzungsmöglichkeiten dringen wird und würden euch entsprechend informieren.

Herzliche Grüße

euer DALARNA-Team

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